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LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 473/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 626 Abs 1 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung eines Frachtsortierers wegen Entwendung von Frachtgut bei unsubstantiierter Darlegung dringender Verdachtsgründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung eines Frachtsortierers wegen Entwendung von Frachtgut bei unsubstantiierter Darlegung dringender Verdachtsgründe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 17.03.2011 - 19 Ca 6345/10
- LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 473/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 473/11
Eine Verdachtskündigung ist nur dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektiven Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (zur außerordentlichen Verdachtskündigung: Bundesarbeitsgericht 23.6.2009-2 AZR 474/07-NZA 2009, 1136, Randnummer 51; zur ordentlichen Verdachtskündigung: Bundesarbeitsgericht 27.11.2008-2 AZR 98/07-NZA 2009, 6 104, Randnummer 20). - BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07
Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats
Auszug aus LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 473/11
Eine Verdachtskündigung ist nur dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektiven Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (zur außerordentlichen Verdachtskündigung: Bundesarbeitsgericht 23.6.2009-2 AZR 474/07-NZA 2009, 1136, Randnummer 51; zur ordentlichen Verdachtskündigung: Bundesarbeitsgericht 27.11.2008-2 AZR 98/07-NZA 2009, 6 104, Randnummer 20).
- LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1127/11
Erfolgreiche Kündigungsschutzklage gegen Verdachtskündigung wegen Diebstahls
s.a. 18 Sa 1126/11 und 16 Sa 473/11. - LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
Erfolgreiche Kündigungsschutzklage gegen Verdachtskündigung wegen Diebstahls
in beiden Instanzen erfolgreiche Kündigungschutzklage gegen Verdachtskündigung, erhebliche Beschuldigungen zu Diebstählen bei F in K durch überführten ehemaligen Kollegen genügten nicht, da darüber hinaus keine erheblichen objektiven Tatsachen feststellbar s.a. 18 Sa 1127/11 und 16 Sa 473/11.